Vierte Landesverordnung zur Änderung de[...]
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Die Frühjahrsschonzeit dauert vom 15.April bis 31. Mai.
Während dieser Zeit ist das Angeln mit Köderfischen oder Fischfetzen, sowie der Gebrauch von Spinnern, Blinkern oder sonstigen künstlichen Ködern und Systemen mit Ausnahme der künstlichen Fliege verboten.
Angelsportverein Bad Salzig 1975 e.V.